Notfall

Tier entlaufen

  1. Benachrichtigen Sie die Polizei und Ihre zuständige Verbandsgemeinde
  2. Benachrichtigen Sie das zuständige Tierheim (siehe unten) und auch die umliegenden Tierheime
  3. Fragen Sie bei den umliegenden Tierärzten nach
  4. Benachrichtigen Sie TASSO, falls Ihr Tier gechipt und dort registriert ist
  5. Hängen Sie am Wohnort (bzw. dort, wo das Tier entlaufen ist) Flugzettel auf und informieren Sie Ihre Nachbarn

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen weiter. Sie erreichen uns unter 02651-77438.

Tierhaltung anzeigen

Fällt Ihnen auf, dass ein Tier offensichtlich misshandelt oder nicht artgerecht gehalten wird, sollten Sie die zuständige Behörde informieren. Ist Gefahr in Verzug, so benachrichtigen Sie bitte umgehend die Polizei.

Bitte wenden Sie sich für Gemeinden, die im Umkreis der Stadt Mayen liegen, an das Veterinäramt in Koblenz.
Zu erreichen unter: 0261-108-0


Bitte wenden Sie sich für Gemeinden, die zum Kreis Cochem-Zell gehören, an das Veterinäramt in Cochem.
Zu erreichen unter: 02671-61-175
 

Wildtier gefunden

Wenn Sie einen verletzten Wildvogel gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Wildvogelpflegestation in Kirchwald unter 0160-96714064

Wenn Sie eine Wildkatze oder einen Raubsäuger (Iltis, Dachs, Marder, Fuchs, etc.) gefunden haben, wenden Sie sich bitte an den Retscheider Hof unter 02224-97690820

Wenn Sie ein anderes, noch nicht aufgezähltes Wildtier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Wildtierpflegestation Koblenz unter 0171-4790204

Haustier gefunden

  1. Benachrichtigen Sie die Polizei und Ihre zuständige Verbandsgemeinde
  2. Rufen Sie beim zuständigen Tierheim an (siehe Zuständigkeiten weiter unten). Wir sind unter 02651-77438 zu erreichen. Bitte sprechen Sie außerhalb der Telefonzeiten auf unseren Anrufbeantworter.
  3. Suchen Sie bei Hunden in der Umgebung des Fundortes nach den Besitzern, bei Katzen am besten Zettel im weiteren Umkreis aufhängen.
  4. Bei verletzten und kranken Tieren aus unserem Zuständigkeitsbereich melden Sie sich bitte beim Anicura Kleintierzentrum in Mayen, zu erreichen unter 02651-4517 oder in der Tierklinik Schneichel, zu erreichen unter 02651-98590.

 

Das Behalten eines Fundtieres, ohne Benachrichtigung des Tierheims, der Polizei und des zuständigen Fundbüros ist STRAFBAR.

Zuständigkeit

Für Fundtiere aus folgenden Verbandsgemeinden ist das Tierheim Mayen zuständig:
 

Stadt Mayen

Binningen, Brachtendorf, Brieden, Brohl, Dünfus, Düngenheim, Eppenberg, Eulgem, Forst, Gamlen, Hambuch, Hauroth, Illerich, Kaifenheim, Kail, Kaisersesch, Kalenborn, Landkern, Laubach, Leienkaul, Masburg, Möntenich, Müllenbach, Roes, Urmersbach, Zettingen

Mendig, Bell, Rieden, Thür, Volkesfeld

Beilstein, Bremm, Briedern, Bruttig-Fankel, Stadt Cochem, Dohr, Ediger-Eller, Ellenz-Poltersdorf, Ernst, Faid, Greimersburg, Klotten, Lieg, Lütz, Mesenich, Moselkern, Müden, Nehren, Pommern, Senheim, Treis-Karden, Valwig, Wirfus
 
Alflen, Auderath, Bad Bertrich, Beuren, Büchel, Filz, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Ulmen, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler, Wollmerath
 

Alken, Brodenbach, Burgen, Dieblich, Hatzenport, Kobern-Gondorf, Lehmen, Löf, Macken, Niederfell, Nörtershausen, Oberfell, Winningen, Wolken

Einig, Gappenach, Gering, Gierschnach, Kalt, Kerben, Kollig, Lonnig, Mertloch, Münstermaifeld, Naunheim, Ochtendung, Pillig, Polch, Rüber, Trimbs, Welling, Wierschem

Acht, Anschau, Arft, Baar, Bermel, Boos, Ditscheid, Ettringen, Hausten, Herresbach, Hirten, Kehrig, Kirchwald, Kottenheim, Langenfeld, Langscheid, Lind, Luxem, Monreal, Münk, Nachtsheim, Reudelsterz, Sankt Johann, Siebenbach, Virneburg, Weiler, Welschenbach